Um ein Kraftfahrzeug in Deutschland führen zu dürfen, benötigen Sie einen Führerschein der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse. Da auch auf Parkplätzen die Gesetze der StVO gelten, ist es nicht erlaubt, an diesen Orten Fahrübungen ohne Fahrlehrer vorzunehmen. Bei einer Nichtbeachtung werden ernsthafte rechtliche Folgen riskiert.
Dabei wird auch der Inhaber des Fahrzeugs bestraft, weil er sein Fahrzeug einer Person zur Verfügung stellt, die nicht im Besitzt einer entsprechenden Fahrerlaubnis ist. Deshalb ist es wichtig zu wissen, dass das Üben im öffentlichen Straßenverkehr ohne Fahrerlaubnis in Deutschland verboten ist, genau wie das Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Sie müssen also, um einen Führerschein zu bekommen, sich bei einer Fahrschule anmelden, einen Kurs absolvieren und Prüfungen bestehen. Diesen Weg geht jeder in Deutschland, unabhängig von seinem Alter.
Diejenigen, die noch nie in Besitz einer Fahrerlaubnis waren und zum ersten mal eine erwerben, bekommen eine Probezeit. Diese Dauert zwei Jahre. Sie wird auf vier Jahre verlängert, wenn der Fahranfänger einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung begeht und ihm ein ASF (Aufbauseminar für Fahranfänger) auferlegt wird.